INVESTIEREN IN ÖSTERREICH
Rahmenbedingungen für den Immobilienkauf
Einschränkung bei Grundverkehr: Der Erwerb von Immobilien in Österreich unterliegt dem jeweils regional zuständigen Grundverkehrsgesetz. Insbesondere Erwerbsvorgänge an Grundstücken, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, die Ferienwohnsitze sind oder Grundstückserwerbe durch EU-Ausländer, unterliegen den Beschränkungen der Grundverkehrsgesetze.
Der Ausländergrundverkehr ist in allen österreichischen Bundesländern durch die Grundverkehrsbehörden genehmigungspflichtig. EU-Bürger sind fast immer Österreichern gleichgestellt. In einigen Gegenden ist die Genehmigung eine Immobilie zu erwerben daran gebunden dort den Hauptwohnsitz zu begründen. Land und Fortwirtschaftliche Flächen können oft nur von Landwirten erworben werden.
Drittstaatenangehörige können eine Immobilie durch Gründung einer Gesellschaft, die in der EU ansässig ist und von der die Mehrheit der Eigentümer EU-Bürger sind, kaufen – sehr vereinfacht ausgedrückt.
Drittstaatenangehörige können eine Immobilie (Wohnung, Einfamilienhaus) privat erwerben, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen und den Wohnbedarf nachweisen können. Je nach Bundesland und Immobilie kann dieser Prozess mehrere Monate betragen und hat Gebühren in der Größenordnung von €1.000.
Es ist Teil unserer Beratungsleistungen, unsere Kunden zu dahingehend zu beraten und unterstützen über einen erfahrenen Rechtsanwalt eine Eingabe bei der Grundverkehrskommission machen.
Anfallende Kaufnebenkosten (werden vom Käufer getragen):
Grunderwerbssteuer | 3,5% |
Eintragungsgebühr ins Grundbuch | 1,1% |
Anwaltskosten (je nach Komplexität) | 2%-3% |
Notariatskosten | ca. 1% |
Maklergebühr | max. 3% +20%USt. |